Polizei-Bachelor in Villingen-Schwenningen am 1. April 2009 gestartet

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In der 30­jäh­rigen Ge­schichte der äl­testen Po­li­zeihoch­schule Deutsch­lands setzt der Ba­chelor-Stu­dien­gang neue Maß­stäbe. Er bringt eine Reihe von Ver­Ã¤n­de­rungen mit sich, dar­unter auch ei­nige neue Be­griffe.

Von der Re­form ver­spricht sich die Hoch­schule ein noch pra­xis­nä­heres Stu­di­en­an­gebot, eine bes­sere Ver­zah­nung der theo­re­ti­schen und prak­ti­schen In­halte, den Ein­stieg in eine fä­cher­Ã¼ber­grei­fende Lehre sowie eine stär­kere Leis­tungs­ori­en­tie­rung bei den Stu­die­renden. 
Die Stu­di­en­ziele des baden-würt­tem­ber­gi­schen "Po­lizei-Ba­che­lors" sind kon­se­quent an den An­for­de­rungen für den ge­ho­benen Po­li­zei­voll­zugs­dienst aus­ge­richtet. Eu­ro­päi­schen Stan­dards ent­spre­chend wird die tra­di­tio­nelle Fä­cher­struktur durch ein System von Lern­mo­dulen und Be­gleit­fä­chern ab­ge­löst. Der Stu­dien­gang ist in vier in­halt­lich und chro­no­lo­gisch mi­tein­ander ver­zahnte Stu­di­en­ab­schnitte "Grund­prak­tikum" (6 Mo­nate), "Fach­theo­re­ti­sches Grund­stu­dium" (12 Mo­nate), "Haupt­prak­tikum" (6 Mo­nate) und "Fach­theo­re­ti­sches Haupt­stu­dium" (12 Mo­nate) mit ins­ge­samt 13 Mo­dulen, 3 Be­gleit­fä­chern und der Ba­chelor-Ar­beit ge­glie­dert. Der stu­den­ti­sche Ar­beits­auf­wand ("Stu­dent Workload") auf dem drei­jäh­rigen Weg zur Ba­chelor-Ur­kunde ist mit 5.400 Leis­tungs­stunden (900 pro Se­mester) ver­an­schlagt, wobei den "Auf­stei­gern" aus dem mitt­leren Dienst das ein­se­mest­rige Grund­prak­tikum er­lassen wird. Im Fach­theo­re­ti­schen Haupt­stu­dium (3. Stu­dien­jahr) können be­son­ders leis­tungs­ori­en­tierte Stu­die­rende zudem ein Wahlm­odul über 150 Leis­tungs­stunden be­legen. In allen Mo­dulen und Be­gleit­fä­chern ("Ein­satz­trai­ning/Sport I und II" sowie "Po­li­zei­li­ches Fa­cheng­lisch/-fran­zö­sisch") sind Leis­tungs­nach­weise zu er­bringen. Hierfür werden neben Schul­noten künftig auch ent­spre­chende Punkt­werte auf einer Skala von 1-15 ver­geben, wie man sie von der gym­na­sialen Ober­stufe kennt. Au­ÃŸerdem werden er­folg­reich ab­ge­schlos­sene Stu­dienele­mente mit so ge­nannten ECTS-Leis­tungs­punkten ho­no­riert. Mit Er­werb der für das Pflicht­pro­gramm vor­ge­se­henen 180 ECTS-Leis­tungs­punkte ist das Stu­dium be­standen.
Die bis­he­rige Di­plom­ar­beit wird durch die im Um­fang und Ni­veau ver­gleich­bare Ba­chelor-Ar­beit er­setzt. Neu ist auch, dass sich die Stu­die­renden zum Ab­schluss des Haupt­stu­diums im Rahmen einer münd­li­chen Prü­fung Fragen zum In­halt ihrer wis­sen­schaft­li­chen Ar­beit stellen müssen (Ver­tei­di­gung der Ba­chelor-Ar­beit). Die schrift­li­chen und münd­li­chen Staats­ex­amen­s­prü­fungen in ihrer bis­he­rigen Form ent­fallen. Aus dem Ba­chelor-Zeugnis werden neben den er­zielten Noten und Punkt­werten auch die Ein­stu­fung der Stu­dien­leis­tungen nach dem ECTS-Be­wer­tungs­system sowie die Plat­zie­rung der Stu­die­renden im Ran­king der Stu­dien­jahr­gänge her­vor­gehen.

Fragen richten Sie bitte an: wer­nert­him­m@hfpol-vs.de

zur:

Ein­lei­tung des Ak­kre­di­tie­rungs­ver­fah­rens für den Stu­dien­gang "Ba­chelor of Arts (B.A.)of Arts (B.A.) – Po­li­zei­voll­zugs­dienst/Po­lice Ser­vice" der Hoch­schule für Po­lizei Vil­lingen-Schwen­ningen Selbst­do­ku­men­ta­tion (PDF-Datei, öffnet in einem neuen Fenster)