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Siegfried Kauder MdB referiert im Rahmen des „Studium generale“ über den Strafprozess der Zukunft

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Prof. Alexander Pick (links) bedankt sich bei Siegfried Kauder MdB für dessen sehr interessante Ausführungen   Den Vor­sit­zenden des Rechtaus­schusses des Bun­des­tages konnte Rektor Prof. Alex­ander Pick für einen Vor­trag an der Hoch­schule für Po­lizei ge­winnen. Sieg­fried Kauder MdB er­läu­terte den in­ter­es­sierten Zu­hö­rern ver­schie­dene Mög­lich­keiten, Straf­pro­zesse öko­no­mi­scher zu ge­stalten.

So wünscht er sich ge­rade bei Groß­ver­fahren we­niger Pa­piere und Un­mengen von Ord­nern, son­dern eine elek­tro­ni­sche Ak­ten­füh­rung. Der en­ga­gierte Ju­rist will die Öf­fent­lich­keit z.B. bei Ver­fahren von se­xu­ellem Miss­brauch von Kin­dern gänz­lich aus­schließen. Zwar sei dies auch heute schon bei der Ver­neh­mung des Op­fers mög­lich, aber spä­tes­tens beim Plä­doyer bleibe die Pri­vat­sphäre des Kindes auf der Strecke.


Der Staat stelle bei Be­darf einem Straf­täter einen Pflicht­ver­tei­diger zur Seite, aber wer küm­mere sich um die Opfer? In diesem Zu­sam­men­hang sprach sich Sieg­fried Kauder MdB dafür aus, dass im Straf­ver­fahren auch Ad­hä­si­ons­ver­fahren zu­ge­lassen werden sollten. Für eine rege Dis­kus­sion sorgte die For­de­rung, dass für Zeugen die Er­schei­nungs­pflicht bei der Po­lizei ein­ge­führt werden sollte. Auch die Re­du­zie­rung der An­zahl der Richter bei einem ent­spre­chenden Ver­fahren regte er an. Wo heute für eine Ver­hand­lung 3 Richter vor­ge­schrieben sind, könnten künftig 2 rei­chen. Für Schöffen for­derte  Kauder die glei­chen Rechte wie für Be­rufs­richter. Es kann nicht an­gehen, dass diese erst un­mit­telbar vor der Ver­hand­lung Ak­ten­ein­sicht be­kommen.

Zur Ver­fah­rens­Ã¶ko­nomie könne auch der Straf­be­fehl bei­tragen, wenn hiermit eine Strafe bis zu 2 Jahren auf Be­wäh­rung aus­ge­spro­chen werden könne. Auf Grund der Er­fah­rungen in der ju­ris­ti­schen Praxis sollte das Kla­ge­er­zwin­gungs­ver­fahren ab­ge­schafft werden. Für einen Fest­ge­nom­menen sollte schon zum Zeit­punkt der Frei­heits­ent­zie­hung ein Pflicht­ver­tei­diger zur Seite ge­stellt werden. Si­cher­heits­ver­wah­rung im Ju­gend­straf­recht lehnte der Re­fe­rent strikt ab. Wäh­rend des Vor­trages ge­währte der Ab­ge­ord­nete auch Ein­blick in seine Tä­tig­keit als Vor­sit­zender des Rechts­aus­schusses im Bun­destag.

Um über Ge­set­zes­vor­lagen nicht unter Zeit­druck ab­stimmen zu müssen, habe er Fristen ein­ge­führt. Wenn Vor­lagen bis zu einem be­stimmten Tag nicht ein­ge­gangen seien, werden sie bei der ent­spre­chenden Sit­zung nicht be­han­delt. So er­hoffe er sich eine Qua­li­täts­ver­bes­se­rung der Ge­setze. In der ab­schlie­ÃŸenden leb­haften Dis­kus­sion wurden auch po­li­zei­liche All­tags­pro­bleme wie die Ent­nahme einer Blut­probe ohne rich­ter­liche An­ord­nung an­ge­spro­chen.