Siegfried Kauder MdB referiert im Rahmen des „Studium generale“ über den Strafprozess der Zukunft
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 10. Dezember 2009 um 13:25 Uhr
Den Vorsitzenden des Rechtausschusses des Bundestages konnte Rektor Prof. Alexander Pick für einen Vortrag an der Hochschule für Polizei gewinnen. Siegfried Kauder MdB erläuterte den interessierten Zuhörern verschiedene Möglichkeiten, Strafprozesse ökonomischer zu gestalten.
So wünscht er sich gerade bei Großverfahren weniger Papiere und Unmengen von Ordnern, sondern eine elektronische Aktenführung. Der engagierte Jurist will die Öffentlichkeit z.B. bei Verfahren von sexuellem Missbrauch von Kindern gänzlich ausschließen. Zwar sei dies auch heute schon bei der Vernehmung des Opfers möglich, aber spätestens beim Plädoyer bleibe die Privatsphäre des Kindes auf der Strecke.
Der Staat stelle bei Bedarf einem Straftäter einen Pflichtverteidiger zur Seite, aber wer kümmere sich um die Opfer? In diesem Zusammenhang sprach sich Siegfried Kauder MdB dafür aus, dass im Strafverfahren auch Adhäsionsverfahren zugelassen werden sollten. Für eine rege Diskussion sorgte die Forderung, dass für Zeugen die Erscheinungspflicht bei der Polizei eingeführt werden sollte. Auch die Reduzierung der Anzahl der Richter bei einem entsprechenden Verfahren regte er an. Wo heute für eine Verhandlung 3 Richter vorgeschrieben sind, könnten künftig 2 reichen. Für Schöffen forderte Kauder die gleichen Rechte wie für Berufsrichter. Es kann nicht angehen, dass diese erst unmittelbar vor der Verhandlung Akteneinsicht bekommen.
Zur Verfahrensökonomie könne auch der Strafbefehl beitragen, wenn hiermit eine Strafe bis zu 2 Jahren auf Bewährung ausgesprochen werden könne. Auf Grund der Erfahrungen in der juristischen Praxis sollte das Klageerzwingungsverfahren abgeschafft werden. Für einen Festgenommenen sollte schon zum Zeitpunkt der Freiheitsentziehung ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden. Sicherheitsverwahrung im Jugendstrafrecht lehnte der Referent strikt ab. Während des Vortrages gewährte der Abgeordnete auch Einblick in seine Tätigkeit als Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag.
Um über Gesetzesvorlagen nicht unter Zeitdruck abstimmen zu müssen, habe er Fristen eingeführt. Wenn Vorlagen bis zu einem bestimmten Tag nicht eingegangen seien, werden sie bei der entsprechenden Sitzung nicht behandelt. So erhoffe er sich eine Qualitätsverbesserung der Gesetze. In der abschließenden lebhaften Diskussion wurden auch polizeiliche Alltagsprobleme wie die Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche Anordnung angesprochen.









